Anhörung im Überprüfungsverfahren auf IM-Tätigkeit
Im vergangenen Jahr hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ein Überprüfungsverfahren meiner Person auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit nach §44c, Absatz 2, Abgeordnetengesetz beschlossen. Seit März 1990 gehe ich öffentlich mit der Tatsache um, dass ich mich 1983 als Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit verpflichtet habe. In dem Verfahren selber ist vorgesehen, dass der Ausschuss mir vor Abschluss der Feststellungen des Überprüfungsverfahrens die Möglichkeit zu einer Anhörung einräumen muss. Am Donnerstag, 24.02.2011 um 16:00 Uhr hat diese Anhörung stattgefunden. Im folgenden dokumentiere ich die
Stellungnahme im Überprüfungsverfahren des 1. Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nach § 44c, Abs. 2 Abgeordnetengesetz (Link zur PDF-Datei)
Am 30. Juni 2011 hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sein Überprüfungsverfahren abgeschlossen.
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Um eventuellen Klagen aus dem Wege zu gehen sind die angegeben Belege/Presseartikel (noch) nicht auf dieser Internetseite zu finden. Die Autoren und Verlage sind jedoch gebeten worden, einer erneuten Veröffentlichung auf meiner Homepage zuzustimmen. Sobald diese Einwilligungen vorliegen, werden die Belege eingestellt.
Aktuelle Presseberichterstattung
Der Tagesspiegel vom 25.02.2011 - Bundestag diskutiert IM-Akte Nord
Lausitzer Rundschau vom 25.02.2011 - Linksparteichef erneut am Pranger
Berliner Zeitung vom 03.03.2011 - Der Vorzeige-IM